Nominierung für das Amt des Bürgermeisters …so läuft es ab!
Um als Kandidat für das Amt der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters nominiert zu werden braucht es eine Gruppierung im Hintergrund, die diese Nominierung legitimiert. Diese Gruppierung kann eine Partei oder auch eine Wählergruppe sein.
Stefan Kronner will als überparteilicher und unabhängiger Kandidat das Amt des Bürgermeisters übernehmen.
Eine Teilnahme von neuen Gruppierungen an den Kommunalwahlen ist durch Art. 27 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) erschwert.
Der Wahlleiter der Gemeinde wird feststellen, dass der von uns eingereichte Wahlvorschlag von einem neuen Wahlvorschlagsträger eingereicht wurde. Daher wird sofort nach Einreichung des Wahlvorschlags und erfolgter Überprüfung der Wahlleiter feststellen, dass der Wahlvorschlag, zusätzlich zu den (mindestens) zehn Unterschriften auf dem Wahlvorschlag, von 180 Wahlberechtigten unterstützt werden muss (27 Abs. 3 GLkrWG).
Vom Wahlleiter werden spätestens am Tag nach der Einreichung in der Gemeinde Unterstützungslisten ausgelegt. Vom Wahlleiter werden die Eintragungsmöglichkeiten (wann und wo) bekannt gemacht.
Wahlberechtigte, die unseren Wahlvorschlag unterstützen wollen, müssen sich in diese Unterstützungslisten eintragen. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Bei der Eintragung muss man sich ausweisen.
Wer aufgrund gesundheitlicher Gründe oder körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, sich persönlich in der Gemeinde einzutragen, erhält einen Eintragungsschein.